Gewährleistung des Jugendschutzes im 1337Camp

Zutrittsregelungen

Zutritt im Alter unter 16 Jahren

Der Zutritt des 1337Camp wird Kindern unter 16 Jahren ohne volljährige Begleitperson verwehrt. In Begleitung einer volljährigen Person dürfen Jugendliche im Alter von unter 16 Jahren das 1337Camp besuchen. Hierfür muss das entsprechende Formular im Voraus von der/den sorgeberechtigten Person/-en der minderjährigen Person ausgefüllt und unterschrieben werden. Mit diesem Formular verpflichtet sich die Begleitperson die Aufsichtspflicht der ihr/ihm anvertrauten minderjährigen Person/-en zu übernehmen. Die sorgeberechtigte/-n Person/-en nimmt/nehmen durch Unterschreiben des Formulars zur Kenntnis, dass das 1337Camp nicht für eventuell entstehende Schäden haftet. Sowohl die Begleitperson als auch die/der Minderjährige/-n haben sich an die gültige Hausordnung zu halten.

Zusätzlich werden die Jugendlichen im Alter von unter 16 Jahren vor Ort nochmal mit der gültigen Hausordnung vertraut gemacht und bekommen eine gezielte Einweisung wie sie sich vor Ort zu verhalten haben. Durch die Angabe der persönlichen Daten der sorgeberechtigten Person/-en wird die Kommunikation im Falle eines Notfalls sichergestellt.

Zutritt im Alter von 16 bis unter 18 Jahren mit Begleitperson

In Begleitung einer volljährigen Person dürfen Jugendliche im Alter von 16 bis unter 18 Jahren das 1337Camp besuchen. Hierfür muss das entsprechende Formular im Voraus von der/den sorgeberechtigten Person/-en der minderjährigen Person ausgefüllt und unterschrieben werden. Mit diesem Formular verpflichtet sich die Begleitperson die Aufsichtspflicht der ihr/ihm anvertrauten minderjährigen Person/-en zu übernehmen. Die sorgeberechtigte/-n Person/-en nimmt/nehmen durch Unterschreiben des Formulars zur Kenntnis, dass das 1337Camp nicht für eventuell entstehende Schäden haftet. Sowohl die Begleitperson als auch die/der Minderjährige/-n haben sich an die gültige Hausordnung zu halten.Zusätzlich werden die Jugendlichen im Alter von 16 bis unter 18 Jahren vor Ort nochmal mit der gültigen Hausordnung vertraut gemacht und bekommen eine gezielte Einweisung wie sie sich vor Ort zu verhalten haben. Durch die Angabe der persönlichen Daten der sorgeberechtigten Person/-en wird die Kommunikation im Falle eines Notfalls sichergestellt.

Zutritt im Alter von 16 bis unter 18 Jahren ohne Begleitperson

Es ist Jugendlichen im Alter von 16 bis unter 18 Jahren gestattet, das 1337Camp ohne Begleitung einer volljährigen Person zu besuchen. Hierfür muss das entsprechende Formular im Voraus von der/den sorgeberechtigten Person/-en ausgefüllt und unterschrieben werden. Durch diese Unterschrift wird die volle Haftung der Jugendlichen im Alter von 16 bis unter 18 Jahren auf deren sorgeberechtigte/-n Person/-en übertragen. Außerdem akzeptiert/akzeptieren die sorgeberechtigte/-n Person/-en durch Unterschreiben dieses Formulars, dass das 1337Camp die Aufsichtspflicht der minderjährigen Person nicht übernimmt. Die/der Minderjährige/-en haben sich an die gültige Hausordnung zu halten.

Zusätzlich werden die Jugendlichen im Alter von 16 bis unter 18 Jahren vor Ort nochmal mit den gültigen Hausregeln vertraut gemacht und bekommen eine gezielte Einweisung wie sie sich vor Ort zu verhalten haben. Durch die Angabe der persönlichen Daten der sorgeberechtigten Person/-en wird die Kommunikation im Falle eines Notfalls sichergestellt.

Zutritt im Alter ab 18 Jahren

Volljährige Personen, also Personen ab dem 18. Lebensjahr, dürfen das 1337Camp alleine besuchen. Hierfür muss das entsprechende Formular, welches besagt, dass die BesucherInnen die volle Haftung für ihrerseits entstandene Schäden übernehmen, ausgefüllt und unterschrieben werden. Außerdem muss sich die volljährige Person an die gültige Hausordnung halten. Diese Regelungen gelten auch für volljährige Personen die als Begleitperson einer minderjährigen Gruppe das 1337Camp besuchen.

Aufsichtspflichtserklärung für Begleitperson/-en

Unter der Aufsichtspflicht ist die Pflicht zu verstehen, Kinder und Jugendliche in einer Art und Weise zu beaufsichtigen, so dass sie

Die Aufsichtspflicht bezweckt damit zum einen den Schutz des Minderjährigen selbst vor jeder Art körperlicher, gesundheitlicher, sittlicher, geistiger und seelischer Schäden oder Sachschäden, die ihnen durch sich selbst oder durch Dritte zugefügt werden können und zum anderen den Schutz der Allgemeinheit vor Schäden, die durch den Minderjährigen verursacht werden können. Genaueres über die rechtlichen Grundlagen für die Aufsichtspflicht finden sich im JuSchG(Jugendschutzgesetz), dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) und dem StGB (Strafgesetzbuch).

Haftung

Unter die Haftung fällt die Pflicht, das 1337Camp, bei entstehenden Schäden durch das Verhalten der BesucherInnen, durch Schadenersatz zu entschädigen.

Medienregelungen

Videospiele, welche nach USK Regelungen nicht für Minderjährige gedacht sind, sind für Minderjährige strengstens verboten. Die Bediensteten des 1337Camp achten darauf, dass Videospiele mit USK-Beschränkungen nur für die vorgesehene Altersgruppe zugänglich ist. Dies gilt sowohl für das Spielen dieser Videospiele von Minderjährigen als auch dem Zusehen des Spielens anderer BesucherInnen. Aus diesem Grund darf eine Gruppe aus minderjährigen und volljährigen BesucherInnen nicht zusammenspielen, wenn die volljährigen Gruppenmitglieder Videospiele mit einer USK-Beschränkung spielen, welche für minderjährige Gruppenmitglieder nicht erlaubt ist. Außerdem werden auf den Monitoren, welche im 1337Camp auf den Gängen und im Eingangsbereich verteilt sind, keine für Minderjährige gefährdende Medieninhalte gezeigt und ebenso wird das Bewerben von jugendgefährdenden Produkten auf diesen Monitoren unterlassen. Aus diesem Grund sorgt das 1337Camp dafür, dass Minderjährige nicht gewaltvollen Videospielen und anderen jugendgefährdenden Inhalten ausgesetzt sind. Um auch im Internet vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt zu sein, hat das 1337Camp einen Webfilter installiert, der es nicht zulässt, dass auf solche Webseiten zugegriffen werden kann. Die RedBull Connection Area des 1337Camps Waiblingen ist ab 22:00 Uhr für Minderjährige komplett gesperrt, um den volljährigen BesucherInnen des 1337Camps ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit zu bieten Spiele mit USK 18 zu spielen.

Alkohol-und Rauchregelungen

Auf dem Gelände des 1337Camp gelten die gesetzlichen Regeln für den Konsum alkoholhaltiger Getränke. Für unter 16-jährige bedeutet dies ein striktes Alkoholverbot und unter 18-jährigen ist es untersagt hochprozentigen Alkohol zu konsumieren. Es gibt einen ausgeschilderten Raucherbereich auf der Terrasse des 1337Camps. Dort ist es ausschließlich volljährigen Personen gestattet zu rauchen. Minderjährige dürfen diesen Bereich nicht betreten, damit sie keinem passivem Rauchen ausgesetzt sind. Sonst gilt im gesamten Gebäude strengstes Rauchverbot und dies schließt sowohl Zigaretten, E-Zigaretten als auch Shishas und Ähnliches mit ein.

Räumlichkeiten

Minderjährige BesucherInnen des 1337Camps werden geschlechtergetrennt in Mehrbettzimmer untergebracht. Deshalb muss bei der Buchung das Geschlecht aller teilnehmenden BesucherInnen angegeben werden. Für volljährige BesucherInnen gilt diese Regelung nicht. Im Falle einer vom Land Baden-Württemberg ausgesprochenen Ausgangssperre müssen alle BesucherInnen im Alter unter 14 Jahren bis 20 Uhr im 1337Camp sein. BesucherInnen bis 16 Jahren müssen um 22 Uhr im 1337Camp sein und BesucherInnen im Alter von 16 bis unter 18 Jahren müssen um 24 Uhr im 1337Camp sein. Nach den entsprechenden Zeiten dürfen Minderjährige das 1337Camp nicht mehr verlassen. Für volljährige BesucherInnen gilt diese Regelung nicht, außer sie gehen als Begleitperson einer minderjährigen Gruppe mit, dann müssen sie sich an die Ausgangszeiten der ihnen anvertrauten Altersgruppe halten, um eine volle Aufsichtspflicht zu gewährleisten.